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   VGH Bayern, 07.12.2012 - 22 CS 12.2328   

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https://dejure.org/2012,41435
VGH Bayern, 07.12.2012 - 22 CS 12.2328 (https://dejure.org/2012,41435)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.12.2012 - 22 CS 12.2328 (https://dejure.org/2012,41435)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Dezember 2012 - 22 CS 12.2328 (https://dejure.org/2012,41435)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung;Zurückstellung der Entscheidung hierüber gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 BauGB nach eingetretener positiver Spruchreife hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen;Sechseinhalbjähriger ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Zurückstellungsentscheidung nach § 15 Abs. 1 S. 1 BauGB im Zusammenhang mit einem Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung; Rechtliche Auswirkungen eines zwischen dem Aufstellungsbeschluss und dem Erlass einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine Zurückstellungsentscheidung nach § 15 Abs. 1 S. 1 BauGB im Zusammenhang mit einem Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung; Rechtliche Auswirkungen eines zwischen dem Aufstellungsbeschluss und dem Erlass einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Veränderungssperre steht Errichtung eines Lager- und Umfüllbetriebs für Chemikalienhandlung im Gewerbegebiet entgegen

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 01.10.2009 - 4 BN 34.09

    Veränderungssperre; Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss; Rückwirkung; ergänzendes

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2012 - 22 CS 12.2328
    Erfüllt ist nach Lage der Akten auch das Erfordernis, dass die Planung der Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre (bzw. hier: im Zeitpunkt der Zurückstellung eines Baugesuchs) ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (vgl. u. a. BVerwG vom 1.10.2009 NVwZ 2010, 42/43; vom 22.7.2008 Az. 4 BN 18/08 RdNr. 3; vom 10.10.2007 BauR 2008, 328; vom 19.2.2004 BVerwGE 120, 138/146); die planerischen Vorstellungen der Gemeinde müssen geeignet sein, die Entscheidung der Genehmigungsbehörde zu steuern, wenn sie über die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der beabsichtigten Planung zu befinden hat (BVerwG vom 1.10.2009, a.a.O., S. 43).

    Ergeben können sich die Planungsabsichten der Gemeinde nicht nur aus dem Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans als solchem, sondern auch aus allen anderen erkennbaren Unterlagen und Umständen (BVerwG vom 1.10.2009, a.a.O., S. 43; OVG RhPf vom 2.8.2001 NVwZ-RR 2002, 419).

  • BVerwG, 17.07.1998 - 5 C 14.97

    Sonst eintretende - als Ermessenskriterium.

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2012 - 22 CS 12.2328
    Das erforderliche Minimum an Konkretheit und Absehbarkeit ist in der Regel dann zu bejahen, wenn die künftige Nutzung des Gebiets der Art nach im Wesentlichen feststeht (OVG Berlin vom 2.12.1988 NVwZ-RR 1999, 124; VGH BW vom 15.7.2002 NuR 2002, 750/751).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2012 - 22 CS 12.2328
    Soweit in der Rechtsprechung eine dahingehende Forderung erhoben wurde (vgl. z.B. BVerwG vom 19.2.2004 NVwZ 2004, 984/986; OVG RhPf vom 26.4.2012 ZfBR 2012, 579/580), lag dem jeweils die Fallgestaltung zugrunde, dass die Gemeinde die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein großräumiges Gebiet beschlossen und in diesem Zusammenhang jeweils ein Konglomerat an planerischen Zielvorstellungen geäußert hatte, ohne auch nur näherungsweise zu erkennen zu geben, in welchen Teilen des Plangebiets die einzelnen, zum Teil grob voneinander abweichenden Ziele verwirklicht werden sollen (vgl. BVerwG vom 19.2.2004, a.a.O., S. 985 f.: geplante Schaffung von Sondergebieten für Windenergienutzung, von Kompensationsflächen, Flächen für die Landwirtschaft und öffentlichen Grünflächen bei gleichzeitig angestrebter Freihaltung gewisser Bereiche des Stadtgebiets von Windenergieanlagen zugunsten von Schutzgütern wie Landschaftsschutz, Fremdenverkehr und Anwohnerschutz; OVG RhPf vom 26.4.2012, a.a.O.: Beschreibung des große Teile des Stadtgebiets umfassenden Plangebiets "in eher blumigen Worten" und Erwähnung eines zu schaffenden Naherholungsschwerpunkts sowie der Anliegen "Ergänzung und Aufwertung der bestehenden, erholungsrelevanten Infrastruktur", "gezielte Förderung und Erhaltung der charakteristischen Landschaft", "Umsetzung des kommunalen Ökokontos" sowie "Vogel-" und "Naturschutz", verbunden mit einem Hinweis auf das Vorkommen seltener Tier- und Pflanzenarten).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2012 - 22 CS 12.2328
    Erfüllt ist nach Lage der Akten auch das Erfordernis, dass die Planung der Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre (bzw. hier: im Zeitpunkt der Zurückstellung eines Baugesuchs) ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (vgl. u. a. BVerwG vom 1.10.2009 NVwZ 2010, 42/43; vom 22.7.2008 Az. 4 BN 18/08 RdNr. 3; vom 10.10.2007 BauR 2008, 328; vom 19.2.2004 BVerwGE 120, 138/146); die planerischen Vorstellungen der Gemeinde müssen geeignet sein, die Entscheidung der Genehmigungsbehörde zu steuern, wenn sie über die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der beabsichtigten Planung zu befinden hat (BVerwG vom 1.10.2009, a.a.O., S. 43).
  • BVerwG, 10.10.2007 - 4 BN 36.07

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2012 - 22 CS 12.2328
    Erfüllt ist nach Lage der Akten auch das Erfordernis, dass die Planung der Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre (bzw. hier: im Zeitpunkt der Zurückstellung eines Baugesuchs) ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (vgl. u. a. BVerwG vom 1.10.2009 NVwZ 2010, 42/43; vom 22.7.2008 Az. 4 BN 18/08 RdNr. 3; vom 10.10.2007 BauR 2008, 328; vom 19.2.2004 BVerwGE 120, 138/146); die planerischen Vorstellungen der Gemeinde müssen geeignet sein, die Entscheidung der Genehmigungsbehörde zu steuern, wenn sie über die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der beabsichtigten Planung zu befinden hat (BVerwG vom 1.10.2009, a.a.O., S. 43).
  • BVerwG, 22.07.2008 - 4 BN 18.08

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen aktenwidriger

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2012 - 22 CS 12.2328
    Erfüllt ist nach Lage der Akten auch das Erfordernis, dass die Planung der Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre (bzw. hier: im Zeitpunkt der Zurückstellung eines Baugesuchs) ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (vgl. u. a. BVerwG vom 1.10.2009 NVwZ 2010, 42/43; vom 22.7.2008 Az. 4 BN 18/08 RdNr. 3; vom 10.10.2007 BauR 2008, 328; vom 19.2.2004 BVerwGE 120, 138/146); die planerischen Vorstellungen der Gemeinde müssen geeignet sein, die Entscheidung der Genehmigungsbehörde zu steuern, wenn sie über die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der beabsichtigten Planung zu befinden hat (BVerwG vom 1.10.2009, a.a.O., S. 43).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.08.2001 - 1 C 10184/01

    Veränderungssperre

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2012 - 22 CS 12.2328
    Ergeben können sich die Planungsabsichten der Gemeinde nicht nur aus dem Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans als solchem, sondern auch aus allen anderen erkennbaren Unterlagen und Umständen (BVerwG vom 1.10.2009, a.a.O., S. 43; OVG RhPf vom 2.8.2001 NVwZ-RR 2002, 419).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2006 - 8 B 11378/06

    Sicherung der Konzentrationsplanung für Windenergieanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2012 - 22 CS 12.2328
    § 15 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren entsprechend anwendbar (OVG NRW vom 4.2.2010 NVwZ-RR 2010, 474/475; OVG RhPf vom 22.11.2006 NVwZ 2007, 850/851; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, RdNrn. 1 und 24 zu § 15).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2012 - 1 C 10662/11

    Wirksamkeit der Satzung über eine Veränderungssperre - fehlende Konkretisierung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2012 - 22 CS 12.2328
    Soweit in der Rechtsprechung eine dahingehende Forderung erhoben wurde (vgl. z.B. BVerwG vom 19.2.2004 NVwZ 2004, 984/986; OVG RhPf vom 26.4.2012 ZfBR 2012, 579/580), lag dem jeweils die Fallgestaltung zugrunde, dass die Gemeinde die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein großräumiges Gebiet beschlossen und in diesem Zusammenhang jeweils ein Konglomerat an planerischen Zielvorstellungen geäußert hatte, ohne auch nur näherungsweise zu erkennen zu geben, in welchen Teilen des Plangebiets die einzelnen, zum Teil grob voneinander abweichenden Ziele verwirklicht werden sollen (vgl. BVerwG vom 19.2.2004, a.a.O., S. 985 f.: geplante Schaffung von Sondergebieten für Windenergienutzung, von Kompensationsflächen, Flächen für die Landwirtschaft und öffentlichen Grünflächen bei gleichzeitig angestrebter Freihaltung gewisser Bereiche des Stadtgebiets von Windenergieanlagen zugunsten von Schutzgütern wie Landschaftsschutz, Fremdenverkehr und Anwohnerschutz; OVG RhPf vom 26.4.2012, a.a.O.: Beschreibung des große Teile des Stadtgebiets umfassenden Plangebiets "in eher blumigen Worten" und Erwähnung eines zu schaffenden Naherholungsschwerpunkts sowie der Anliegen "Ergänzung und Aufwertung der bestehenden, erholungsrelevanten Infrastruktur", "gezielte Förderung und Erhaltung der charakteristischen Landschaft", "Umsetzung des kommunalen Ökokontos" sowie "Vogel-" und "Naturschutz", verbunden mit einem Hinweis auf das Vorkommen seltener Tier- und Pflanzenarten).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2000 - 8 S 410/00

    Veränderungssperre: Zeitspanne zwischen Erlass und Aufstellungsbeschluss;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2012 - 22 CS 12.2328
    Eine Veränderungssperre kann deshalb selbst dann rechtens sein, wenn zwischen dem Aufstellungsbeschluss und ihrem Erlass mehr als 19 Jahre liegen (VGH BW vom 18.5.2000 Az. 8 S 410/00 RdNr. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2002 - 5 S 1601/01

    Negativplanung

  • VGH Bayern, 11.03.2015 - 22 ZB 14.2823

    Gewerberechtliche Erlaubnis für die Schaustellung von Personen (Table-Dance)

    Die Klägerin hätte insofern Anhaltspunkte dafür vortragen müssen, dass die Beklagte die Planungsabsichten, die im Aufstellungsbeschluss vom 30. November 2010 zum Ausdruck kamen, inzwischen aufgegeben hätte, so dass es an einer Planung fehlen könnte, die durch die Veränderungssperre vom 25. Februar 2014 (Bek. vom 11.3.2014) gesichert werden soll (vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2012 - 22 CS 12.2328 - juris Rn. 34).

    Diese sind aber unerheblich, weil es auf Verzögerungen, die in der Zeit vor dem Erlass der Veränderungssperre liegen, für deren Rechtmäßigkeit nicht ankommen kann (vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2012 - 22 CS 12.2328 - juris Rn. 33).

    Zudem versteht es sich von selbst, dass ein Beschlussbedarf für eine Veränderungssperre aus der Sicht der Gemeinde in aller Regel erst dann gegeben ist, wenn Umstände vorliegen oder erkennbar werden, welche die Verwirklichung der gemeindlichen Planungsabsichten gefährden oder erschweren (vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2012 - 22 CS 12.2328 - juris Rn. 31 im Anschluss an BVerwG, B.v. 26.6.1992 - 4 NB 19.92 - NVwZ 1993, 475).

  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 22 CS 12.2297

    Kein Baustopp für Windkraftanlage Etzenhausen

    Dass sich die planerischen Vorstellungen der beteiligten Gemeinden bis zum Erlass des angefochtenen Genehmigungsbescheids im Sinne einer stärkeren Berücksichtigung der Windenergienutzung weiterentwickelt hätten, ist nicht erkennbar; die insoweit maßgeblichen Beschlussgremien (vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2012 - 22 CS 12.2328 - Rn. 34) sind jedenfalls nicht in diese Richtung tätig geworden.
  • VG Berlin, 31.07.2013 - 19 L 175.13

    Baurecht: Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines

    Das erforderliche Minimum an Konkretheit und Absehbarkeit ist in der Regel dann zu bejahen, wenn die künftige Nutzung des Gebiets der Art nach im Wesentlichen feststeht (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. Dezember 2012 - VGH 22 CS 12.2328 -, Juris Rn. 18 m.w.Nachw.).

    Würde die am 22. Januar 2013 von der Antragstellerin beantragte Genehmigung erteilt und entstünde auf dem Vorhabengrundstück - wie vorgesehen - ein Autohandel bzw. Ausstellungsplatz für Kraftfahrzeuge verschiedener Händler, stünde das Vorhabengrundstück nicht mehr für die von dem Antragsgegner angestrebte Ansiedlung von produktionsorientierten und verarbeitenden Betrieben zur Verfügung (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. Dezember 2012 - VGH 22 CS 12.2328 -, Juris Rn. 29).

    Regelungen darüber, welche Zeitspanne längstens zwischen der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans und der Zurückstellungsentscheidung liegen darf, enthält das Gesetz nicht (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. Dezember 2012, a.a.O., Rn. 30 ff., unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 258/92 -, NVwZ 1993, 475 ).

  • VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1757

    Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine

    Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB, der im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren entsprechend anwendbar ist (BayVGH, B.v. 7.12.2012 - 22 CS 12.2328 - UPR 2013, 116 m.w.N.), hat die Baugenehmigungsbehörde auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nrn. 2-6 BauGB dann auszusetzen, wenn die Gemeinde beschlossen hat, einen Flächennutzungsplan aufzustellen, zu ändern oder zu ergänzen, mit dem die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erreicht werden sollen, und zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat es insofern lediglich als notwendig angesehen, dass die maßgeblichen Beschlussgremien tätig geworden sind (vgl. BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - Rn. 24 und B.v. 7.12.2012 - 22 CS 12.2328 - Rn. 34).

  • VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1760

    Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine

    Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB, der im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren entsprechend anwendbar ist (BayVGH, B.v. 7.12.2012 - 22 CS 12.2328 - UPR 2013, 116 m.w.N.), hat die Baugenehmigungsbehörde auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nrn. 2-6 BauGB dann auszusetzen, wenn die Gemeinde beschlossen hat, einen Flächennutzungsplan aufzustellen, zu ändern oder zu ergänzen, mit dem die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erreicht werden sollen, und zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat es insofern lediglich als notwendig angesehen, dass die maßgeblichen Beschlussgremien tätig geworden sind (vgl. BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - Rn. 24 und B.v. 7.12.2012 - 22 CS 12.2328 - Rn. 34).

  • VG Gelsenkirchen, 01.07.2020 - 5 L 442/20

    Wasserpfeifengaststätte (Shisha-Bar); Wettbüros; Zurückstellung;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 8 B 646/14 -, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (VGH BY), Beschluss vom 7. Dezember 2012 - 22 CS 12.2328 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 07.06.2017 - 25 K 2717/16
    vgl. die Rechtsprechung zum zeitlichen Auseinanderfallen von Aufstellungsbeschluss und Veränderungssperre: VGH BW, Beschluss vom 18. Mai 2000 - 8 S 410/00 -, juris Rn. 9 ff.: 19 Jahre; BayVGH, Beschluss vom 7. Dezember 2012 - 22 CS 12.2328 -, juris Rn. 30 ff.: 6 ½ Jahre; vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 16. März 2014, 25 K 4869/14, n.v.: rund 7 Jahre; Urteil vom 21. Oktober 2016, 25 K 6395/15, n.v.: rund vier Jahre.
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